Verwaltungsrecht

 

Ich berate und vertrete Behörden, Gebietskörperschaften und Beliehene sowie Einzelpersonen und Unternehmen gegenüber Behörden gerichtlich und außergerichtlich insbesondere auf den Teilgebieten des

 

- allgemeinen Vewaltungsrechts, des Verwaltungsverfahrens- und des Vewaltungsprozessrechts

- Öffentlichen Baurechts (Bauordnungs-/Bauplanungs- und Nachbarschutzrechts

- Polizeirechts (Gewahrsam, Aufenthaltsverbote, Platzverweise u.ä.)

- Gewerbe- und Gaststättenrecht

- Öffentliches Dienst- und Beamtenrecht

- Kommunalrecht

- Öffentlich-rechtliches Vertragsrecht

 

 

Beachten Sie, dass im Verwaltungsrecht häufig Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen, z.B. für Widersprüche oder der Erhebung der Klage, bestehen. Sie sollten daher möglichst frühzeitig eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

 

 

 

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