Das Strafrecht ist eines der ältesten Rechtsgebiete der Menschheit. Auch im 21. Jahrhundert verwendet der Staat das Strafrecht zur Durchsetzung von Verboten und zur Regulierung des menschlichen Zusammenlebens.
Die Aufgabe des Anwalts ist es den Beschuldigten bzw. Angeklagten im Wege des Strafverfahrens rechtlich und als Vertrauensperson zur Seite zu stehen und darauf zu achten, dass der Staat sich an seine rechtlichen Vorgaben hält. Aber auch Zeugen haben das Recht sich rechtlich unterstützen zu lassen.
Es ist sinnvoll bereits im Ermittlungsverfahren rechtlichen Beistand zu suchen, da, entgegen der landläufigen Meinungen, Absprachen grundsätzlich bereits mit den Strafbehörden, wie z.B der Staatsanwaltschaft, möglich sind.
Oft werden die Beteiligten im Ermittlungsverfahren schon nicht oder nicht deutlich genug über ihre Rechte aufgeklärt, sodass hier bereits vermeidbare Nachteile für Sie als Beschuldigte oder Beschuldigter entstehen können. Auch die Strafbehörden und Gerichte machen Fehler. Solche zu erkennen ist ebenfalls Ziel der anwaltlichen Beratung.
Natürlich ist es eine wesentliche Aufgabe des Anwalts Angeklagte durch den Strafprozess zu begleiten, oft auch darüber hinaus im Strafvollstreckungsverfahren und im Strafvollzug.
Ein neuerer Aspekt des Strafrechts ist der sogenannte Cybercrime. Da die Überwachung von Telekommunikationsmitteln durch den Staat noch relativ neu ist, ist vieles noch umstritten und durch die Verfassungsgerichte noch nicht überprüft worden. Gerade hier bieten sich Möglichkeiten eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Auch bei der Verwendung von digitalen Medien zur Erfassung von Straftaten durch die Zivilbevölkerung ist noch vieles umstritten, beispielsweise bei der Verwendung von Dashcams bei der Aufzeichnung von Delikten im Straßenverkehr oder die Telefon- und Internetüberwachung der Arbeitnehmer.