IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz

Das IT- oder auch Informationstechnologierecht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Wer heute sein Geschäft noch zeitgemäß  vermarkten will, bedarf eines wettbewerbsfähigen Online-Shops, um möglichst viele Kunden über den gesamten Globus erreichen zu können.

 

Dabei spielen auch rechtliche Aspekte eine große Rolle. Durch die Vorgaben der Europäischen Union zum Verbraucherrecht sind die Möglichkeiten einer freien Gestaltung einer gewerblichen oder kommerziellen Website rechtliche Grenzen gesetzt. Wer diese nicht einhält muss mit kostenpflichtigen Abmahnungen und Unterlassungsklagen rechnen.

 

Dabei sind folgende Gebiete u.a. rechtlich reglemtiert:

 

- der Online - Vertragsschluss

- die Gestaltung des Impressums durch das TMG, RStV und anderen Gesetzen und Verordnungen

- die Verwendung von Marken, Designs und Urheberrechten

- der Inhalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

- die Gestaltung von Preisen durch die Preisangabenverordnung

- die Anzeige von Werbung durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

- der Datenschutz

 

Weiterhin werden durch die Nutzung von oder über Onlineplattformen auch immer öfter Ziel von rechtlichen Streitigkeiten rund um die Themen Streaming, Sharing, Linking etc.

 

Auch das Vertragswesen hat Einzug in die IT-Welt genommen. So werden immer öfter Verträge über Telekommunikationsmittel, wie Internet, Telefon und  Smartphone geschlossen. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen im App-Store lauern, kann eine Beratung klären. Auch hier haben Unternehmer viele Gesetzmäßigkeiten, Richtlinien und Verordnungen einzuhalten.

 

Natürlich gehören auch Provider-, Softwareerstellungs- und -überlassungsverträge zum IT-Recht.

 

Zum IT-Recht gehört natürlich auch das Gebiet des Cybercrime / IT-Strafrechts. Das Strafrecht ist auch immer öfter Medium von Strafverfahren.  Sowohl Beschuldigte als auch die Strafbehörden nutzen immer öfter Telekommunikationsmittel. Eine brisante Entwicklung wurde dabei beispielsweise durch den sog. Staatstrojaner in § 100a StPO in Gang gesetzt. Hierbei ist noch vieles umstritten.

 

 

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